Nutzungsrechte für Logo-Design
Ein Logo ist nach § 2 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) als Werk der angewandten Kunst schützenswert, wenn es Kreativität und eine persönliche Gestaltung aufweist. Sind diese beiden Kriterien erfüllt, kann das Urheberrecht auch beim Logo greifen.
Als Designer muss ich dein Logo-Design gemäß Urheberrecht also nicht prüfen lassen, um ein entsprechendes Schutzrecht zu erstehen, da dieses automatisch mit der Fertigstellung entsteht. Eine konkrete Überprüfung erfolgt allerdings meist nur im Zuge einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Möchtest du oder dein Unternehmen ein durch das Urheberrecht geschütztes Logo verwenden, benötigst du das Einverständnis des Schöpfers – also mir. Erteile ich dir die Erlaubnis für eine Verwertung, räume ich dir dadurch ein sogenanntes Nutzungsrecht ein.
Der Unterschied zwischen Nutzungsrecht und Urheberrecht
Wenn du die Schaffung deiner Marke bei mir in Auftrag gibst und das fertige Corporate Design in deinen Händen hältst, erwirbst du damit das Nutzungsrecht an derselben, niemals aber das Urheberrecht. Der Urheber des Designs bin und bleibe ich (bzw. meine Erben). Man kann/darf Urheberrechte in Deutschland weder verkaufen noch abtreten. Für den vereinbarten Preis erkaufst du dir aber die Rechte, die Marke bzw. das Design für deine Zwecke zu nutzen – deshalb Nutzungsrecht.
Nutzungsrechte auf Ihre Bedürfnisse Abstimmen
Nutzungsrechte sind ein wichtiger Kostenfaktor bei jedem Design. Um den Preis für dich so optimal wie möglich zu gestalten, sollten wir deshalb gemeinsam feststellen, welche Nutzungsrechte du für dein Vorhaben benötigst und welche nicht. Lass uns darüber sprechen. Ich berate dich gern!
Nutzungsrechte im Detail
Bei den Nutzungsrechten gibt es mehrere Punkte, welche man beachten muss:
- Ausschließliche Nutzung
Ein Logo bzw. Corporate Design nutzt nur du für deine Marke. Deswegen ist das ausschließliche Nutzungsrecht für dein Design bereits in deinem Nutzungsfaktor mit einkalkuliert.
- Inhaltliche Nutzung
Normalerweise gehe ich davon aus, dass das Logo auf allen verfügbaren Werbemitteln genutzt wird. Deswegen wird das Nutzungsrecht hier für alle Inhalte kalkuliert.
- Räumliche Nutzung
Wo möchtest du dein Logo nutzen? International, weltweit, europaweit oder lieber regional? Diese Unterscheidung macht sich oft preislich bemerkbar. Das Nutzungsrecht für dein Logo-Design kann hier variieren und an deine Bedürfnisse angepasst werden.
- Zeitliche Nutzung
Wie lange möchtest du das Logo-Design nutzen? 1 Jahr, 3 Jahre, 10 Jahre oder sogar unbegrenzt? Diese Überlegung ist sinnvoll, falls du nicht vorhast, dein Unternehmen langfristig zu führen. Ansonsten ist auch hier beim Corporate Design ein unbegrenztes Nutzungsrecht sinnvoll.
Was, wenn jemand mein Logo „klaut“?
Benutzt jemand ein urheberrechtlich geschütztes Logo ohne das Einverständnis des Designers, begeht er eine Urheberrechtsverletzung. Diese soll, wenn möglich, im Zuge einer außergerichtlichen Einigung geklärt werden, weshalb Dritten, die unerlaubt fremde Logos verwenden, gemäß Urheberrecht meist eine Abmahnung droht.
Im Zuge dessen kann der Geschädigte unter anderem Ansprüche auf Schadensersatz sowie Unterlassung geltend machen und der Rechtsverletzer muss damit rechnen, dass ihm die Kosten für den Anwalt in Rechnung gestellt werden, die für die Erstellung der Abmahnung angefallen sind.
Übrigens! Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, ein Logo als Marke eintragen und für den gewerblichen Gebrauch schützen zu lassen. Unternehmen oder Händler, die unerlaubt ein durch das Markenrecht geschütztes Logo verwenden, droht ebenfalls eine Abmahnung, allerdings sind im gewerblichen Rechtsschutz in der Regel deutlich höhere Entschädigungssummen zu zahlen. Die Eintragung findet im deutschen Patent- und Markenamt statt, welches sich um den Schutz von Marken und eingetragenen Designs kümmert. Den Link zum DPMA findest du hier.
Darf mein Logo von der Urheberin verwendet und veröffentlicht werden?
Die Veröffentlichung meiner Arbeit auf Internetplattformen (Instagram, LinkedIn, dasAuge) und auf meiner Webseite zum Zweck der Eigenwerbung geschieht nur mit deinem schriftlichen Einverständnis. Es ist mir wichtig, dass unser Geschäftsverhältnis auf Vertrauen beruht und deshalb möchte ich dir hier versichern, dass jegliche Designs, die während unserer Zusammenarbeit entstehen und jegliche interne Kommunikation meiner Diskretion unterliegen.
Natürlich möchte ein Designer seine Werke veröffentlichen, weshalb ich dich um die Erlaubnis bitten werde, dein Logo in mein Portfolio aufnehmen zu dürfen. Das Dokument für deine Einverständniserklärung kannst du hier schon mal einsehen.
Einwilligungserklärung JE44ICA.DE.pdf
Deine Daten sind bei mir sicher! Die Rechte zu deinen Daten und zur allgemeinen DSGVO erläutere ich dir in unserem Erstgespräch. Außerdem kannst du diese auf meiner Website einsehen. Um mich abzusichern, lasse ich dich eine Datenschutzerklärung unterzeichnen. Das Dokument für diese kannst du hier schon mal einsehen:
DSGVO JE44ICA.DE.pdf
Nutzungsrechte für Fotografien
Sofern ein Foto eine künstlerische Gestaltungshöhe aufweist, ist es durch das deutsche Urheberrecht geschützt und dieses verbleibt, wie bereits bei den Nutzungsrechten zum Logo-Design erwähnt, zu 100 % im Besitz des Fotografen. Das bedeutet, dass jemand, der das Foto nutzen möchte, dies im Normalfall nur mit der Zustimmung des Fotografen machen darf.
Eine fotografische Designleistung setzt sich grundlegend aus mehreren Komponenten zusammen: aus der Entwurfsleistung, sprich dem Foto, aus den Rechten an der Nutzung des Fotos sowie aus allen anderen Produktionskosten wie Anfahrt, Verbrauchsmaterial, Assistenten, Kurieren ect.
Die Vergabe von Nutzungsrechten ist zudem in mehreren Abstufungen und Einschränkungen möglich und – ähnlich wie beim Logo-Design – individuell an deine Wünsche anpassbar.
Einfaches & ausschließliches Nutzungsrecht
- Wird für ein Bild ein einfaches Nutzungsrecht vereinbart, darf der Urheber daran auch Anderen einfache Nutzungsrechte einräumen. Der Fotograf kann ein Bild also zeitgleich mehrfach verwerten.
- Bei einem ausschließlichen Nutzungsrecht ist eine Zweitverwertung ausgeschlossen. Der Fotograf kann das Foto keinem weiteren Kunden zur Nutzung überlassen. Der Fotograf darf das Foto allerdings noch nutzen.
- Bei einem „voll ausschließlichen Nutzungsrecht“ darf der Fotograf als Urheber das eigene Foto nicht mehr nutzen.
Die weiteren Begrenzungen des Nutzungsrechtes
Sowohl das einfache als auch das ausschließliche Nutzungsrecht können zudem folgendermaßen begrenzt werden:
- Inhaltliche Nutzung
Auf welchem Medium möchten Sie die Fotografien nutzen? Printmittel (offline), Webseite (online) - Räumliche Nutzung
Wo möchten Sie die Fotografien nutzen? International, weltweit, europaweit oder lieber regional? - Zeitliche Nutzung
Wie lange möchten Sie die Fotografien nutzen? 1 Jahr, 3 Jahre, 10 Jahre oder sogar unbegrenzt?
Beispiel: Wir vereinbaren, dass ein Foto für 2 Wochen (zeitlich) auf einem Aufsteller (inhaltlich) und nur auf dem Messegelände (räumlich) genutzt werden darf. Das heißt im Endeffekt, dass sich die Preisstruktur für Fotos dabei nach deinem Nutzungsumfang richtet. Der Nutzungsfaktor ist geringer und das schlägt sich in einem günstigeren Preis nieder.
Möchtest du deine Nutzung nicht einschränken, lohnt es sich, über weitere Nutzungsrechte nachzudenken. Der Vorteil eines zeitlich, inhaltlich und räumlich unbegrenzten Nutzungsrechtes liegt für dich auf der Hand: Du zahlst nur ein einziges Mal und musst dir keine Gedanken über mögliche Rechtsverletzungen machen, egal, wie du das Bild irgendwann einmal nutzen möchtest.
Wichtig:
Wenn du ungeklärte Nutzungsrechte einfach umsetzt, ohne diese vergütet zu haben, kannst du dich damit strafbar machen. Deshalb ist es mir wichtig, über die Nutzung deiner Designleistung/Fotografien von Beginn an zu sprechen. Beachte auch, dass du weder am Logo noch an der Fotografie Veränderungen vornehmen darfst, sofern zuvor nichts anderes vereinbart wurde.
Was passiert mit Aufnahmen, auf denen Du zu sehen bist?
Wenn wir im Rahmen eines Fotoshootings dich oder dein Team mit abgelichtet haben, bespreche ich vorab mit dir deine Einverständniserklärung und die Weiterverwendung der Bilder.
Um mich rechtlich abzusichern, werde ich dich auffordern, eine Einverständniserklärung zu Foto- oder Filmaufnahmen zu unterzeichnen. Die zu unterzeichnenden Dokumente kannst du hier schon mal einsehen:
Einwilligungserklärung JE44ICA.DE.pdf
DSGVO JE44ICA.DE.pdf
Du hast noch Fragen?
Nicht immer versteht man sofort die ganze Thematik von Nutzungsrechten. Das ist vollkommen normal. Deswegen zögere nicht, mich anzusprechen. Zusammen arbeiten wir deine Bedürfnisse passend aus, um die Nutzung deines Logos oder deiner Fotografie passend zu gestalten.
Du erreichst mich über das Kontaktformular.
Unter folgendem Link findest du den Gesetzestext des Urheberrechtsgesetzes zum Thema.
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